§ verbotene Sorten!
Saatgutrecht

von Reinhard Lühring, Dreschflegel e.V.
Saatgut unter strengen Auflagen
Außer bei einigen seltenen Kulturpflanzenarten, die nicht unters Gesetz fallen, wie z.B. Einkorn oder Guter Heinrich, unterliegt Saatgut strengen Auflagen. Es muß gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien der Keimfähigkeit, Reinheit usw. entsprechen. Um aber überhaupt Saatgut verkaufen zu dürfen, müssen zuvor die Sorten, von denen das Saatgut stammt, eine amtliche Sortenzulassung erhalten haben.
Verständlich wäre, wenn dies nur verlangt würde, um mögliche Gefährdungen - etwa durch gentechnische Manipulationen neuer Sorten - auszuschließen. Doch auch Saatgut bewährter und jahrzehntelang traditionell angebauter Sorten darf nicht gewerblich gehandelt werden, wenn deren Zulassung abgelaufen ist oder gar nicht erst erteilt wurde.

Zulassungsrecht
Viele Sorten können nach geltendem Recht keine Zulassung erhalten, weil sie die Anforderungen z.B. an die Einheitlichkeit (Homogenität) nicht erfüllen. Die Kosten für das Zulassungsverfahren stehen zudem in keinem Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung seltener Sorten.
Der Dreschflegel e.V. betreut mehr als 100 alte Sorten und eigene Neuentwicklungen, die derzeit keine Zulassung besitzen. Viele dieser Sorten wären längst aus den Gärten verschwunden, wenn sie über all die Jahre nicht wenigstens privat getauscht und weitergegeben worden wären.
Schon im Dreschflegelheft von 1997 hat der Dreschflegel e.V. auf diese Missstände aufmerksam gemacht und Forderungen für rechtliche Änderungen aufgestellt. Seitdem haben wir zahlreiche Diskussionsforen mitgestaltet, Stellungnahmen zu Änderungsentwürfen der EU und der Bundesregierung abgegeben, doch an der Gesamtsituation hat sich noch nichts geändert!
Während die Legalisierung der Gentechnik mit Hochdruck vorangetrieben wird, wurde die Neugestaltung der EU-Richtlinien zu "Amateur-" und "Erhaltungssorten" lange aufgeschoben. Im Juni 2008 hat die EU eine Richtlinie erlassen für die Zulassung von Land- und Regionalsorten und das Inverkehrbringen dieser Sorten, die noch in nationales Recht umgewandelt werden muss.

Wie geht es weiter?
Es ist zu erwarten, dass die EU zeitnah eine entsprechende Richtlinie für Gemüsesaatgut erlässt, die von der Bundesregierung binnen eines Jahrs in nationales Recht umgewandelt werden muss. Derzeit darf Saatgut solcher "Erhaltungssorten" nicht zur gewerblichen, sondern nur zur rein privaten Verwendung abgegeben werden - hiervon also kein Gemüse zu Markte tragen! Im Dreschflegel-Katalog der Dreschflegel GbR ist das Erhaltungssaatgut gesondert gekennzeichnet. Das Geld für dieses Erhaltungssaatgut geht an den gemeinnützigen Dreschflegel e.V., der damit Erhaltungsinitiativen und Züchtungsarbeit fördert.
Der Verein ist auf Unterstützung durch Fördermitglieder und Spenden angewiesen. Ab einer Spendenhöhe von 50,00 € wird auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt, wenn bei Überweisung die Anschrift angegeben ist.
Dreschflegel e.V., Sparkasse Werra-Meißner, BLZ 52250030, Konto-Nr. 38968
Kontaktadresse: Dreschflegel e.V., Sabine Marten, In der Aue 31, 37213 Witzenhausen, 05542 - 505148 (AB)
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